Ab 30.000 € wächst der Geschäftswert mit dem Stammkapital. Die Gebühren steigen aber nur stufenweise nach Tabelle B und deutlich langsamer als das Kapital: Bei 100.000 € liegt der einfache Tabellenwert bei 273,00 €.
| Gründer | Vertrag | Notar brutto | mit Register |
|---|---|---|---|
| 1 | Musterprotokoll | 599,88 € | 899,88 € |
| 1 | Satzung | 1.091,94 € | 1.391,94 € |
| 2 | Musterprotokoll | 924,75 € | 1.224,75 € |
| 2 | Satzung | 1.247,83 € | 1.547,83 € |
| 3 | Musterprotokoll | 924,75 € | 1.224,75 € |
| 3 | Satzung | 1.247,83 € | 1.547,83 € |
Zwei Gründer mit Satzung zahlen hier 205,63 € mehr als bei 75.000 € Stammkapital und 935,23 € weniger als bei 250.000 €.
Welche Werte bei 100.000 € angesetzt werden
Ein Gründer, eigene Satzung, 100.000 € Stammkapital: Der Notar addiert 100.000 € für die Gründung und 30.000 € für den Geschäftsführerbeschluss. Die einfache Gebühr aus Tabelle B beträgt für 100.000 € 273,00 €. Es folgen 523,00 € für die Beurkundung, 163,50 € für die Gesellschafterliste, 136,50 € für die Anmeldung und 54,60 € für die XML-Daten, zusammen 917,60 € netto oder 1.091,94 € brutto.
Das günstigere Musterprotokoll setzt bei 100.000 € das tatsächliche Kapital an. Daraus ergibt sich ein einfacher Tabellenwert von 273,00 €, eine Beurkundungsgebühr von 273,00 € und eine Anmeldegebühr von 136,50 €. Brutto berechnet der Notar 599,88 €.
Wie viel vor der Anmeldung eingezahlt sein muss
Die Einzahlung vor der Anmeldung beträgt mindestens 25.000,00 €. Bei 100.000 € reicht ein Viertel je Anteil, weil es über 12.500 € liegt. Aufteilung auf Gesellschafter rechnen
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Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung und keine notarielle Beratung. Sie rechnet nach Gesetz und Gebührenverzeichnis mit den genannten Annahmen.