Lexikon · § 3 Nr. 40, § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG
Teileinkünfteverfahren
Besteuerung von Dividenden zu 60 % im persönlichen Tarif statt mit Abgeltungsteuer, auf Antrag oder im Betriebsvermögen.
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Definition gegen den Gesetzestext geprüft
Im Teileinkünfteverfahren sind 40 % einer Dividende steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG), 60 % werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Im Gegenzug sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben nur zu 60 % abziehbar (§ 3c Abs. 2). Für Anteile im Betriebsvermögen gilt das Verfahren automatisch.
Private Gesellschafter können es beantragen, wenn sie mindestens 25 % halten oder mit mindestens 1 % beruflich für die GmbH tätig sind (§ 32d Abs. 2 Nr. 3). Der Antrag gilt fünf Jahre. Er lohnt sich bei niedrigem Einkommen oder hohen Finanzierungskosten.
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Gehalt oder Ausschüttung: Geschäftsführergehalt, Abgeltungsteuer, Teileinkünfteverfahren, Optimum
Gesetzestext: § 3 Nr. 40, § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG auf gesetze-im-internet.de
Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung.