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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Lexikon · § 3 Nr. 40, § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG

Teileinkünfteverfahren

Besteuerung von Dividenden zu 60 % im persönlichen Tarif statt mit Abgeltungsteuer, auf Antrag oder im Betriebsvermögen.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Definition gegen den Gesetzestext geprüft

Im Teileinkünfteverfahren sind 40 % einer Dividende steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG), 60 % werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Im Gegenzug sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben nur zu 60 % abziehbar (§ 3c Abs. 2). Für Anteile im Betriebsvermögen gilt das Verfahren automatisch.

Private Gesellschafter können es beantragen, wenn sie mindestens 25 % halten oder mit mindestens 1 % beruflich für die GmbH tätig sind (§ 32d Abs. 2 Nr. 3). Der Antrag gilt fünf Jahre. Er lohnt sich bei niedrigem Einkommen oder hohen Finanzierungskosten.

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Gehalt oder Ausschüttung: Geschäftsführergehalt, Abgeltungsteuer, Teileinkünfteverfahren, Optimum

Gesetzestext: § 3 Nr. 40, § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG auf gesetze-im-internet.de

Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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