Lexikon · § 272 HGB
Eigenkapital
Vermögen der GmbH abzüglich Schulden, bestehend aus Stammkapital, Rücklagen und Gewinn- oder Verlustvortrag.
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Definition gegen den Gesetzestext geprüft
In der Bilanz einer GmbH steht das Eigenkapital auf der Passivseite. Es gliedert sich in gezeichnetes Kapital, also das Stammkapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinn- oder Verlustvortrag und Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag (§ 266 Abs. 3, § 272 HGB). Ausstehende, nicht eingeforderte Einlagen werden offen abgesetzt.
Sinkt das Eigenkapital durch Verluste unter die Höhe des Stammkapitals, spricht man von einer Unterbilanz. Ist es aufgebraucht und negativ, liegt eine bilanzielle Überschuldung vor, die eine Prüfung der Insolvenzantragspflicht auslöst.
Gesetzestext: § 272 HGB auf gesetze-im-internet.de
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