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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Lexikon · § 5 GmbHG

Stammkapital

Im Gesellschaftsvertrag festgelegtes und im Handelsregister eingetragenes Haftkapital einer GmbH, mindestens 25.000 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Definition gegen den Gesetzestext geprüft

Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 25.000 € betragen (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Es ist die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile und steht in der Bilanz als gezeichnetes Kapital. Vor der Anmeldung müssen mindestens 12.500 € beziehungsweise ein Viertel je Anteil eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2).

Das Stammkapital ist eine Rechengröße, kein gesperrtes Guthaben. Die GmbH darf das Geld verwenden, aber das zu seiner Deckung erforderliche Vermögen nicht an Gesellschafter auszahlen (§ 30). Eine UG darf mit weniger als 25.000 € starten, muss dann aber Rücklagen bilden.

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Gesetzestext: § 5 GmbHG auf gesetze-im-internet.de

Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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