Zum Inhalt springen
GmbH-Stammkapital.de
25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Lexikon · § 43 GmbHG, § 15b InsO

Geschäftsführerhaftung

Persönliche Haftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH und in bestimmten Fällen gegenüber Dritten.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Definition gegen den Gesetzestext geprüft

Geschäftsführer müssen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Verletzen sie ihre Pflichten, haften sie der Gesellschaft für den Schaden. Besonders streng ist die Haftung für Zahlungen entgegen § 30 GmbHG, also aus dem gebundenen Vermögen (§ 43 Abs. 3).

Nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung dürfen sie nur noch Zahlungen leisten, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind, sonst müssen sie sie erstatten (§ 15b InsO). Für nicht abgeführte Steuern und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung haften sie zusätzlich persönlich.

Gesetzestext: § 43 GmbHG, § 15b InsO auf gesetze-im-internet.de

Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Für Gründer von GmbH und UG · kostenlos anfragen

Gehalt, Ausschüttung, Holding: Steuerberatung für deine GmbH

Die Rechner zeigen Gebühren und Steuern nach Gesetz. Welche Rechtsform, welches Stammkapital und welches Geschäftsführergehalt zu dir passen, klärt eine Beratung. Beschreib kurz dein Vorhaben, ein passender Partner meldet sich.

  • Kanzleien und Services mit Gründungserfahrung
  • Regional oder digital
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Gründung anfragen