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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Lexikon · § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG, § 39 InsO

Gesellschafterdarlehen

Darlehen, das ein Gesellschafter seiner GmbH gewährt, statt Eigenkapital einzuzahlen.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Definition gegen den Gesetzestext geprüft

Gesellschafter können ihre GmbH flexibel mit Darlehen finanzieren. Die Rückzahlung ist vom Auszahlungsverbot des § 30 GmbHG ausdrücklich ausgenommen (§ 30 Abs. 1 Satz 3). In der Insolvenz werden Gesellschafterdarlehen aber nachrangig behandelt (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO), und Rückzahlungen im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag sind anfechtbar (§ 135 InsO).

Für kleine Beteiligungen bis 10 % ohne Geschäftsführung und für Sanierungsbeiträge gelten Ausnahmen (§ 39 Abs. 4 und 5 InsO). Zinsen müssen fremdüblich sein, sonst drohen verdeckte Gewinnausschüttungen.

Gesetzestext: § 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG, § 39 InsO auf gesetze-im-internet.de

Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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