Lexikon · §§ 2, 11, 16 GewStG
Gewerbesteuer
Gemeindesteuer auf den Gewerbeertrag, für die GmbH ohne Freibetrag.
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Definition gegen den Gesetzestext geprüft
Die GmbH ist kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig (§ 2 Abs. 2 GewStG). Ausgangspunkt ist der Gewinn, korrigiert um Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet, mit der Steuermesszahl 3,5 % multipliziert (§ 11) und mit dem Hebesatz der Gemeinde vervielfältigt (§ 16).
Personengesellschaften und Einzelunternehmer haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG). Für Kapitalgesellschaften gilt beides nicht. Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG).
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Gesetzestext: §§ 2, 11, 16 GewStG auf gesetze-im-internet.de
Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung.