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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Lexikon · §§ 2, 11, 16 GewStG

Gewerbesteuer

Gemeindesteuer auf den Gewerbeertrag, für die GmbH ohne Freibetrag.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Definition gegen den Gesetzestext geprüft

Die GmbH ist kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig (§ 2 Abs. 2 GewStG). Ausgangspunkt ist der Gewinn, korrigiert um Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet, mit der Steuermesszahl 3,5 % multipliziert (§ 11) und mit dem Hebesatz der Gemeinde vervielfältigt (§ 16).

Personengesellschaften und Einzelunternehmer haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG). Für Kapitalgesellschaften gilt beides nicht. Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG).

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Gesetzestext: §§ 2, 11, 16 GewStG auf gesetze-im-internet.de

Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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