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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Lexikon · § 26 Abs. 2 AktG analog, Musterprotokoll Nr. 5

Gründungsaufwand

Kosten der Gründung, die die GmbH selbst tragen darf, wenn der Gesellschaftsvertrag sie beziffert.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Definition gegen den Gesetzestext geprüft

Notar, Registergericht und Beratung kosten Geld. Damit die GmbH diese Kosten übernehmen darf, muss der Gesellschaftsvertrag den Gründungsaufwand als Gesamtbetrag nennen; sonst tragen ihn die Gesellschafter. Das schützt das Stammkapital, denn ohne Offenlegung könnte es unbemerkt durch Gründungskosten aufgezehrt werden.

Das Musterprotokoll enthält eine feste Regel: Die Gesellschaft trägt die Gründungskosten bis zu 300 €, höchstens bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Bei einer UG mit 100 € Stammkapital trägt sie also höchstens 100 €.

Passender Rechner

Gründungskosten-Rechner: Notar nach GNotKG, Handelsregister, Transparenzregister für GmbH und UG

Gesetzestext: § 26 Abs. 2 AktG analog, Musterprotokoll Nr. 5 auf gesetze-im-internet.de

Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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