Lexikon · § 2 Abs. 1a GmbHG
Musterprotokoll
Gesetzlich vorgegebenes Gründungsformular für GmbH und UG mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer.
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Definition gegen den Gesetzestext geprüft
Das Musterprotokoll aus Anlage 1 zum GmbHG fasst Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem Dokument zusammen (§ 2 Abs. 1a GmbHG). Es darf nur bei höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer verwendet werden, abweichende Bestimmungen sind unzulässig, Sacheinlagen nicht möglich.
Kostenvorteil: Es gilt kein Mindestgeschäftswert von 30.000 €, und die Gesellschafterliste kostet keine eigene Vollzugsgebühr. Für Ein-Personen-Gründungen mit kleinem Kapital ist es deshalb am günstigsten. Seit 2022 gibt es eigene Musterprotokolle für die Online-Gründung (Anlage 2).
Passender Rechner
Gründungskosten-Rechner: Notar nach GNotKG, Handelsregister, Transparenzregister für GmbH und UG
Gesetzestext: § 2 Abs. 1a GmbHG auf gesetze-im-internet.de
Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung.