Lexikon · § 8 HGB, HRegGebV
Handelsregister
Öffentliches, elektronisch geführtes Register der Kaufleute und Handelsgesellschaften beim Amtsgericht.
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Definition gegen den Gesetzestext geprüft
Kapitalgesellschaften stehen in Abteilung B, Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften in Abteilung A. Die GmbH entsteht als solche erst mit der Eintragung (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Eingetragen werden unter anderem Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Geschäftsführer und ihre Vertretungsbefugnis.
Für die Ersteintragung einer GmbH oder UG berechnet das Registergericht 225 €, mit Sacheinlage 360 € (GV 2100 und 2101 HRegGebV). Hinzu kommt ein Drittel dieser Gebühr für die Bereitstellung zum Abruf (GV 6000). Die Einsicht ins Register ist für jeden möglich.
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