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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Lexikon · § 8 HGB, HRegGebV

Handelsregister

Öffentliches, elektronisch geführtes Register der Kaufleute und Handelsgesellschaften beim Amtsgericht.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Definition gegen den Gesetzestext geprüft

Kapitalgesellschaften stehen in Abteilung B, Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften in Abteilung A. Die GmbH entsteht als solche erst mit der Eintragung (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Eingetragen werden unter anderem Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Geschäftsführer und ihre Vertretungsbefugnis.

Für die Ersteintragung einer GmbH oder UG berechnet das Registergericht 225 €, mit Sacheinlage 360 € (GV 2100 und 2101 HRegGebV). Hinzu kommt ein Drittel dieser Gebühr für die Bereitstellung zum Abruf (GV 6000). Die Einsicht ins Register ist für jeden möglich.

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Gründungskosten-Rechner: Notar nach GNotKG, Handelsregister, Transparenzregister für GmbH und UG

Gesetzestext: § 8 HGB, HRegGebV auf gesetze-im-internet.de

Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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