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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Lexikon · § 8b KStG

Holding-GmbH

GmbH, die Anteile an anderen Gesellschaften hält und deren Gewinne nahezu steuerfrei vereinnahmt.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Definition gegen den Gesetzestext geprüft

Schüttet eine Tochter-GmbH an eine Holding-GmbH aus, bleiben die Dividenden bei der Holding zu 95 % steuerfrei: § 8b Abs. 1 KStG stellt sie frei, § 8b Abs. 5 behandelt 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Das gilt nur, wenn die Beteiligung zu Beginn des Jahres mindestens 10 % beträgt (§ 8b Abs. 4). Für die Gewerbesteuer ist eine Beteiligung von mindestens 15 % nötig (§ 9 Nr. 2a GewStG).

Auch Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen sind bei der Holding zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 2 und 3). Holdings eignen sich, um Gewinne für neue Investitionen zu bündeln, ohne sie privat zu versteuern.

Gesetzestext: § 8b KStG auf gesetze-im-internet.de

Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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