Lexikon · § 5a GmbHG
UG (haftungsbeschränkt)
Variante der GmbH mit weniger als 25.000 € Stammkapital, ab 1 €, mit Rücklagepflicht.
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Definition gegen den Gesetzestext geprüft
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH mit einem Stammkapital unter 25.000 € (§ 5a Abs. 1 GmbHG). Sie muss diesen Zusatz ausgeschrieben oder als „UG (haftungsbeschränkt)“ in der Firma führen. Das Stammkapital ist vor der Anmeldung voll einzuzahlen, Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2).
Jedes Jahr fließt ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3). Bei drohender Zahlungsunfähigkeit ist sofort eine Gesellschafterversammlung einzuberufen (§ 5a Abs. 4). Mit Erreichen von 25.000 € Stammkapital gelten die Sonderregeln nicht mehr.
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UG-Rücklagen-Rechner: Wann die 25-%-Rücklage die 25.000 € für die GmbH erreicht
Gesetzestext: § 5a GmbHG auf gesetze-im-internet.de
Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung.