Lexikon · § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG
Verdeckte Gewinnausschüttung
Vermögensvorteil an einen Gesellschafter, der nicht auf einem Gewinnverwendungsbeschluss beruht und nicht fremdüblich ist.
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Definition gegen den Gesetzestext geprüft
Zahlt die GmbH einem Gesellschafter ein unangemessen hohes Geschäftsführergehalt, überlässt sie ihm ein Fahrzeug ohne Vereinbarung oder verkauft ihm etwas unter Wert, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Sie darf den Gewinn der GmbH nicht mindern (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) und wird außerbilanziell hinzugerechnet.
Beim Gesellschafter gilt der Vorteil als Kapitalertrag. Bei beherrschenden Gesellschaftern verlangt die Finanzverwaltung zusätzlich klare, im Voraus getroffene und tatsächlich durchgeführte Vereinbarungen.
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Gehalt oder Ausschüttung: Geschäftsführergehalt, Abgeltungsteuer, Teileinkünfteverfahren, Optimum
Gesetzestext: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG auf gesetze-im-internet.de
Allgemeine Erläuterung, keine Rechts- oder Steuerberatung.