Ratgeber
Stammkapital ausgeben: Was die GmbH damit darf und was nicht
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Werte gegen Gesetzestext und amtliche Gebührentabellen abgeglichen

Kaum ist die GmbH eingetragen, stellt sich die Frage, ob die 25.000 € auf dem Konto angefasst werden dürfen. Die kurze Antwort: ja, für das Geschäft. Die längere Antwort führt zu einem der wichtigsten Grundsätze des GmbH-Rechts, der Kapitalerhaltung. Sie bestimmt, welche Zahlungen an Gesellschafter erlaubt sind, und verursacht in der Praxis viele Haftungsfälle. Dieser Ratgeber zeigt, was erlaubt ist, was nicht und wie du typische Fehler vermeidest.
Startkapital für den Geschäftsbetrieb
Das Stammkapital soll die GmbH mit Mitteln ausstatten, mit denen sie wirtschaften kann. Die Geschäftsführung darf es nach der Einzahlung für alle Zwecke einsetzen, die dem Unternehmen dienen: Miete und Kaution, Büroausstattung, Software, Wareneinkauf, Marketing, Gehälter von Mitarbeitern und des Geschäftsführers. Dafür braucht es keine Zustimmung der Gesellschafter, solange die Satzung nichts anderes vorsieht.
Auch Verluste sind kein Verstoß gegen das Gesetz. Wenn die GmbH das Kapital in den ersten Monaten aufbraucht, weil die Umsätze noch fehlen, ist das unternehmerisches Risiko. Entscheidend ist dann, die Liquidität im Blick zu behalten und rechtzeitig nachzusteuern, etwa durch Gesellschafterdarlehen oder eine Kapitalerhöhung.
Das Auszahlungsverbot nach § 30 GmbHG
Verboten ist eine bestimmte Art von Zahlung: Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden (§ 30 Abs. 1 GmbHG). Maßgeblich ist eine bilanzielle Betrachtung. Liegt das Reinvermögen der GmbH, also Vermögen minus Schulden, schon unter dem Stammkapital oder würde es durch die Zahlung darunter fallen, ist jede Leistung an einen Gesellschafter ohne gleichwertige Gegenleistung verboten.
Erfasst sind nicht nur Geldzahlungen, sondern alle Vermögensvorteile: ein zu billiger Verkauf an einen Gesellschafter, die kostenlose Nutzung eines Firmenwagens, die Übernahme privater Rechnungen oder Sicherheiten für private Kredite. Die Form spielt keine Rolle, nur der wirtschaftliche Gehalt.
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Ausnahmen vom Verbot
Das Gesetz nennt drei Ausnahmen. Erlaubt sind Leistungen, die durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch gegen den Gesellschafter gedeckt sind (§ 30 Abs. 1 Satz 2 GmbHG). Ein Darlehen an einen Gesellschafter ist also zulässig, wenn er solvent ist und marktübliche Zinsen zahlt. Ausgenommen sind außerdem Leistungen bei einem Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag.
Die dritte Ausnahme betrifft Gesellschafterdarlehen: Ihre Rückzahlung ist vom Auszahlungsverbot nicht erfasst (§ 30 Abs. 1 Satz 3). Allerdings sind solche Rückzahlungen im letzten Jahr vor einem Insolvenzantrag anfechtbar (§ 135 InsO), sodass der Gesellschafter sie unter Umständen zurückgeben muss.
Folgen einer verbotenen Auszahlung
Was entgegen § 30 gezahlt wurde, muss der Empfänger der GmbH erstatten (§ 31 Abs. 1 GmbHG). War er gutgläubig, nur soweit es zur Befriedigung der Gläubiger nötig ist. Kann die Erstattung von ihm nicht erlangt werden, haften die übrigen Gesellschafter anteilig (§ 31 Abs. 3). Ein Erlass dieser Ansprüche ist unwirksam.
Der Geschäftsführer, der die verbotene Zahlung veranlasst hat, haftet der Gesellschaft zusätzlich auf Schadenersatz (§ 43 Abs. 3 GmbHG). Gegenüber den Mitgesellschaftern, die nach § 31 Abs. 3 einspringen mussten, ist er ersatzpflichtig. Insolvenzverwalter prüfen solche Zahlungen regelmäßig, und die Ansprüche verjähren erst nach zehn Jahren.
Gründungskosten und Geschäftsführergehalt
Die Kosten der Gründung darf die GmbH nur übernehmen, wenn der Gesellschaftsvertrag den Gründungsaufwand als Gesamtbetrag ausweist. Ohne diese Festsetzung wäre die Zahlung eine verdeckte Leistung an die Gründer. Das Musterprotokoll sieht eine Übernahme bis 300 € vor, höchstens bis zum Betrag des Stammkapitals.
Ein Geschäftsführergehalt für einen Gesellschafter ist keine verbotene Auszahlung, wenn es angemessen ist, denn ihm steht eine gleichwertige Gegenleistung gegenüber. Überhöhte Gehälter sind dagegen in Höhe des unangemessenen Teils eine verdeckte Ausschüttung, steuerlich wie gesellschaftsrechtlich. Gerade in der Anlaufphase mit Verlusten sollte das Gehalt zur wirtschaftlichen Lage passen.
Gewinne ausschütten
Ausschüttungen sind erst möglich, wenn ein Jahresüberschuss festgestellt ist und die Gesellschafter über die Verwendung beschlossen haben (§ 29 GmbHG). Auch dann gilt § 30: Hat die GmbH aus Vorjahren Verluste angehäuft, sodass das Eigenkapital unter dem Stammkapital liegt, darf sie erst wieder ausschütten, wenn diese Unterbilanz ausgeglichen ist.
Bei der UG ist zusätzlich ein Viertel des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einzustellen. Was danach übrig bleibt, darf ausgeschüttet werden. Steuerlich trägt eine Ausschüttung an private Gesellschafter 25 % Abgeltungsteuer plus Soli, zusätzlich zu den knapp 30 % Steuern, die die GmbH bereits gezahlt hat.
Praktische Tipps
Trenne vom ersten Tag an strikt zwischen Geschäfts- und Privatvermögen. Private Ausgaben gehören nicht auf das Geschäftskonto, auch nicht vorübergehend. Verträge zwischen GmbH und Gesellschaftern, etwa Darlehen, Miete oder Dienstleistungen, solltest du schriftlich und zu marktüblichen Konditionen schließen.
Behalte das Eigenkapital im Blick. Eine einfache monatliche Auswertung der Buchhaltung zeigt, ob das Vermögen unter das Stammkapital sinkt. Dann sind Zahlungen an Gesellschafter tabu, und je nach Lage beginnt die Prüfung der Insolvenzreife. Wer früh gegensteuert, vermeidet persönliche Haftung.
Beispiele aus der Praxis
Erlaubt: Die GmbH kauft mit dem Stammkapital Laptops und Software, zahlt Miete und Kaution für das Büro, bezahlt eine Webagentur und das erste Monatsgehalt einer Mitarbeiterin. Ebenfalls erlaubt: Sie zahlt dem Gesellschafter-Geschäftsführer ein angemessenes Gehalt und mietet zu Marktpreisen einen Raum in seinem Haus.
Nicht erlaubt, wenn das Vermögen unter dem Stammkapital liegt: Die GmbH bezahlt den Privaturlaub des Gesellschafters, überlässt ihm einen Dienstwagen ohne Vereinbarung oder kauft ihm sein altes Fahrzeug zu einem überhöhten Preis ab. In diesen Fällen fließt Vermögen ohne gleichwertige Gegenleistung an den Gesellschafter.
Stammkapital in Sachwerte investieren
Kauft die GmbH mit dem Stammkapital Ausstattung oder Ware, verschiebt sich das Vermögen von Geld zu Sachwerten. Das ist erlaubt und ändert am Eigenkapital zunächst nichts, solange der Kaufpreis angemessen ist. Erst Abschreibungen und Verluste mindern es über die Zeit. Bei Käufen von Dritten gibt es keine besonderen Hürden.
Anders bei Käufen von Gesellschaftern in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Einzahlung. Kauft die GmbH kurz nach der Gründung wie vereinbart das Fahrzeug des Gesellschafters, kann darin eine verdeckte Sacheinlage liegen, mit der Folge, dass die Bareinlage nur in Höhe des tatsächlichen Werts als erbracht gilt (§ 19 Abs. 4 GmbHG). Solche Geschäfte sollten offen als Sachgründung oder mit deutlichem Abstand und zum Marktpreis abgewickelt werden.
Wenn das Kapital aufgebraucht ist
Ist das Stammkapital durch Anlaufverluste verbraucht, ist das kein Rechtsverstoß, aber ein Warnsignal. Ist die Hälfte des Stammkapitals verloren, müssen die Geschäftsführer unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen (§ 49 Abs. 3 GmbHG). Bei der UG ist schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit sofort einzuberufen (§ 5a Abs. 4 GmbHG).
Die Gesellschafter können dann frisches Geld zuführen, etwa als Kapitalerhöhung, Einzahlung in die Kapitalrücklage oder Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt. Reicht das nicht und tritt Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit ein, muss der Geschäftsführer innerhalb der Fristen des § 15a InsO Insolvenz beantragen.
Häufige Fragen
Darf ich das Stammkapital für Miete und Ausstattung verwenden?
Ja. Nach der Einzahlung ist das Stammkapital Betriebsmittel der GmbH und darf für den Geschäftsbetrieb ausgegeben werden.
Darf mir die GmbH ein Darlehen geben?
Ja, wenn der Rückzahlungsanspruch vollwertig ist, du also solvent bist und marktübliche Konditionen vereinbart sind (§ 30 Abs. 1 Satz 2 GmbHG).
Was passiert bei einer verbotenen Auszahlung?
Der Empfänger muss sie erstatten (§ 31 GmbHG). Fällt er aus, haften die anderen Gesellschafter anteilig, der Geschäftsführer haftet auf Schadenersatz.
Muss das Stammkapital immer vorhanden sein?
Nein. Verluste aus dem Geschäft sind erlaubt. Liegt das Eigenkapital aber unter dem Stammkapital, sind Auszahlungen an Gesellschafter ohne Gegenleistung verboten.
Muss ich die Gesellschafter informieren, wenn das Kapital verbraucht ist?
Ja. Bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals ist unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen (§ 49 Abs. 3 GmbHG).
Darf die GmbH meine private Rechnung bezahlen?
Nur gegen Erstattung oder als Darlehen mit vollwertigem Rückzahlungsanspruch. Sonst ist es bei Unterbilanz eine verbotene Auszahlung und steuerlich eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Redaktion und Prüfung
Recherchiert und vor Veröffentlichung von Hand geprüft von der Redaktion GmbH-Stammkapital.de. Alle Beträge, Fristen und Gebühren haben wir mit dem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de abgeglichen (Stand 14.10.2026), Beispiele mit dem Rechenkern unserer Rechner nachgerechnet. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Fehler gefunden? Schreib uns.