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25.000 € Mindeststammkapital GmbH § 5 GmbHG 12.500 € Mindesteinzahlung § 7 Abs. 2 ab 1 € UG (haftungsbeschränkt) § 5a 15,825 % KSt mit Soli 2026

Schleswig-Holstein · 12 Städte ab 30.000 Einwohnern · Datenstand 2024

Gewerbesteuer und GmbH-Belastung in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein liegt der Gewerbesteuer-Hebesatz nach Einwohnern gewichtet bei 388,7 %. Eine GmbH trägt damit rund 29,43 % Steuern auf den Gewinn. Unter den größeren Städten reicht die Spanne von 380 % in Ahrensburg bis 450 % in Lübeck.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion GmbH-Stammkapital.de · Hebesätze aus der amtlichen Statistik 2024 übernommen

Gemeinden im Land1.104alle Größen
Median360 %aller Gemeinden
Niedrigster Satz250 %Hamfelde
Höchster Satz450 %Kiel

Von den 12 größeren Städten in Schleswig-Holstein unterschreiten 8 das Bundesmittel von 413,1 %, 4 liegen darüber. In Kiel, der einwohnerstärksten Stadt, gilt ein Satz von 450 %.

GmbH-Steuern je Stadt in Schleswig-Holstein
StadtEinwohnerHebesatzBelastungSteuern bei 100.000 €
Ahrensburg34.424380 %29,13 %29.125,00 €
Itzehoe32.500380 %29,13 %29.125,00 €
Rendsburg30.692380 %29,13 %29.125,00 €
Pinneberg44.794390 %29,48 %29.475,00 €
Elmshorn51.389400 %29,83 %29.825,00 €
Geesthacht33.296400 %29,83 %29.825,00 €
Flensburg96.081410 %30,18 %30.175,00 €
Neumünster79.640410 %30,18 %30.175,00 €
Wedel34.868420 %30,53 %30.525,00 €
Norderstedt82.157440 %31,23 %31.225,00 €
Kiel252.175450 %31,58 %31.575,00 €
Lübeck217.067450 %31,58 %31.575,00 €

Die Körperschaftsteuer von 15 % plus Soli ist überall gleich. Unterschiede entstehen nur durch den Hebesatz der Gemeinde, in der die GmbH ihre Betriebsstätte hat. Zwischen der günstigsten und der teuersten größeren Stadt in Schleswig-Holstein liegen bei 100.000 € Gewinn 2.450,00 € Gewerbesteuer im Jahr.

Mindesthebesatz ab 2027

4 Gemeinden in Schleswig-Holstein lagen 2024 unter 280 %. Ab dem Erhebungszeitraum 2027 gilt dieser Wert als gesetzlicher Mindesthebesatz (§ 16 Abs. 4 GewStG).

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Kostenrechnungen von Notar und Registergericht und die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde.

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